In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Nachwuchs beitragsfrei mitversichert. Die privaten Krankenversicherer bieten eine kostenfreie Familienversicherung dagegen nicht an. Wenn die Eltern in der privaten Krankenversicherung sind, werden auch die Kinder privat versichert. Wer Familienangehörige mitversichern will, muss für jeden Versicherten einen eigenen Beitrag zahlen. Was also müssen angehende Eltern rund um die Krankenversicherung für die ganze Familie wissen?
Keine automatische Versicherung in der PKV
In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden muss. Nach der Geburt haben die Eltern dazu in der Regel zwei Monate Zeit. Welcher Tarif für die Kinderkrankenversicherung in Frage kommt, hängt wie bei allen privaten Krankenversicherern vom Einzelfall ab.
Prinzipiell können die Eltern ihr Baby in dem Tarif versichern, den sie selbst gewählt haben. Oder man kann sogar einen anderen Versicherer wählen. Spätestens zum Zeitpunkt der Geburt sollte man sich sehr genau darüber informieren, bei welcher Gesellschaft und in welchem Tarif man das Kind privat versichern will.
So ist die Beitragszahlung in der Elternzeit geregelt
In der Elternzeit dürfen die Eltern bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Je nach Verdienst kann es sein, dass man dadurch unter die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Ist das der Fall, ist eigentlich eine Rückkehr in die GKV erforderlich.
Allerdings kann man sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und weiter Mitglied in der privaten Krankenversicherung bleiben. Das gilt zumindest, wenn man nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeitet. Wer Teilzeit arbeitet, erhält weiterhin einen Zuschuss des Arbeitgebers zum PKV-Beitrag. Wer gar nicht arbeitet, muss den Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen.
Die meisten Familien stellt das vor größere finanzielle Herausforderungen. Deshalb ist gut zu überlegen, wie viele Stunden man in dieser Phase pro Woche berufstätig sein will, wobei man auch die individuellen finanziellen Möglichkeiten bewerten muss. Einige Gesellschaften bieten im Mutterschutz und darüber hinaus übrigens eine Beitragsfreistellung für mehrere Monate an, wodurch sich die Ausgaben für den Versicherungsschutz deutlich verringern.
Tarife mit Selbstbehalt senken die Beiträge
Wer privat versichert ist, weiß in der Regel um die unglaubliche Vielfalt der Tarife. Damit heben sich die einzelnen Versicherer von der Konkurrenz ab und stärken ihre Position im Wettbewerb. Der Versicherungsbeitrag richtet sich bei den privaten Krankenversicherern nach dem Eintrittsalter des Versicherten, nach seinem Gesundheitszustand und nach den Leistungen des Tarifs.
Als Anhaltspunkt gilt, dass ältere Versicherte oder Versicherte mit gesundheitlichen Risikofaktoren einen höheren Beitrag zahlen als junge Kunden ohne Vorerkrankungen. Wer einen Tarif mit sehr hochwertigen Kostenerstattungen wünscht, muss ebenfalls tiefer in die Tasche greifen als Versicherte, die sich einen vergleichbaren Schutz zur gesetzlichen Krankenversicherung wünschen. Jeder Versicherte hat in der privaten Krankenversicherung die Chance, seinen Tarif nach seinem individuellen Bedarf zu wählen.
Hinzu kommt die Möglichkeit, die Beiträge durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu verringern. In diesem Fall trägt man einen Teil der Krankheits- und Behandlungskosten selbst, im Gegenzug gewährt der Versicherer einen niedrigeren Beitrag. Die Vielfalt der Versicherungstarife ist auch für Familien interessant, wenn Eltern und Kinder gemeinsam privat versichert werden sollen.