„Vom Hörsaal in den Chefsessel!“ Damit Ihr Traum auch Wirklichkeit wird, gibt es einiges zu beachten: Bringen Sie Ihre Geschäftsidee aufs Papier und überlegen Sie sorgfältig, wie Ihr Startup in seiner wesentlichen Struktur aussehen sollte. Im nächsten Schritt analysieren Sie alle möglichen Rechtsformen und wägen ab, welche von denen auf Ihre Bedürfnisse am besten zugeschnitten ist. Unten folgen einige Denkanstöße, die bei Ihrer Entscheidung helfen könnten.
Als Einzelunternehmer starten
Möchten Sie Ihr Startup alleine gründen und über seine Entwicklungsstrategie selbst entscheiden? Wenn die Antwort Ja lautet, dann ist die Zukunft eines Einzelunternehmers der Erwägung wert. Als Einzelunternehmer benötigen Sie kein Mindestkapital und können praktisch sofort mit den geplanten Unternehmensaktivitäten anfangen. Weil Sie dann Ihr eigener Chef sind, bestimmen Sie nach eigenem Ermessen über den Ablauf Ihres Arbeitstages und die Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden. Sie sind ebenfalls ganz alleine am Gewinn Ihres Startups beteiligt, dennoch auch an seinem Verlust. Im Fall einer Insolvenz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Aus diesem Grund bleibt die Kapitalbasis Ihres Startups gegenüber anderen Unternehmungsformen begrenzt, was sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken kann.
Als Einzelunternehmer haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtsformen auszuwählen. Dabei gilt es zu beachten, dass sie sich im Bereich der Haftung, Buchführung, Mindestkapital, Steuervergünstigungen sowie zusätzlicher Formalitäten bei der Gründung voneinander unterscheiden können. In Deutschland sind folgende Rechtsformen für Einzelunternehmungen möglich:
• Eingetragener Kaufmann (e.K.)
• Kleingewerbe
• Ein-Personen-GmbH
• Unternehmergesellschaft (UG)
• Ein-Personen-AG
• Gemeinnützige gGmbH und gUG
Personengesellschaft gründen
Handeln Sie nicht gern alleine und möchtest eine gemeinsame Geschäftsidee mitgestalten? Wenn dies der Fall ist, lohnt es sich, einen tieferen Einblick über die Personengesellschaft zu gewinnen. Grundsätzlich kommt sie für Sie in Frage, wenn Sie gemeinsam zumindest mit einem weiteren Gründer über kein hohes Mindestkapital verfügen bzw. dieses nicht notwendigerweise aufbringen möchten. Dafür sind Sie bereit, die Haftung mit Ihrem Privatvermögen zu übernehmen. Ganz wichtig dabei ist, dass die Personengesellschaft von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Erfüllung eines gemeinsamen Ziels gegründet werden kann. Dennoch ist sie an sich keine juristische Person genauso wie ein Einzelunternehmen. Unten folgt eine Übersicht über die möglichen Rechtsformen, aus denen Sie auswählen können:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist die einfachste Gesellschaftsform, an der wenigstens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Die Haftung und Kreditwürdigkeit der BGB-Gesellschaft gleicht damit dem Einzelunternehmen. Im Fall der Übersteigung eines gesetzlich bestimmten Jahresumsatzes bzw. Jahresgewinns wird die GbR in die OHG umgewandelt.
Offene Handelsgesellschaft OHG
Die OHG muss im Gegensatz zur BGB-Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden. Obwohl sie kein Mindestkapital erfordert, ist der Haftungsrahmen breiter als bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Anders als dort wird auch die Leitung der Offenen Handelsgesellschaft OHG einzeln durch jeden Gesellschafter und nicht gemeinsam übernommen.
Komannditgesellschaft (KG)
Die KG erfordert einen Eintrag ins Handelsregister. Sie benötigt ebenfalls zumindest einen Komplementär und einen Kommanditisten. Während der Komplementär unbeschränkt mit seinem Vermögen haftet, wird die Haftung des Kommanditisten auf seine Kapitaleinlage beschränkt. Der Komplementär übernimmt die Leitung der Kommanditgesellschaft und der Kommanditist die Kontrollrechte.
Kapitalgesellschaft eintragen
Bevorzugen Sie es eine gemeinsame Geschäftsidee ins Leben zu rufen, ohne dass Sie jedoch mit Ihrem gesamten Vermögen haften? Wenn Sie sich angesprochen fühlen, ist es ratsam, eine Kapitalgesellschaft in Betracht zu ziehen. Es bleibt aber zu beachten, dass Sie mit einem Mindestkapital bei der Unternehmensgründung rechnen müssen. Dieses kann je nach Rechtsform sehr hoch sein, was für viele Personen am Anfang ihres Weges in die Selbständigkeit immer noch unerschwinglich ist. Die Kapitalgesellschaft – anders als Einzelunternehmen und Personengesellschaft – wird bezeichnet als juristische Person und initiiert durch die Eintragung ins Handelsregister. Zu deren bekannten Rechtsformen gehören:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die häufig gewählte GmbH erfordert ein Mindestkapital in der Höhe von 25.000 Euro. Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit deren Privatvermögen, solange sie nicht als Geschäftsführer tätig sind und ihre Sorgfaltspflicht verletzen. An der Gründung der GmbH können sich eine bzw. mehrere Personen beteiligen.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG eignet sich für richtig große Unternehmensvorhaben. Das Mindestkapital beträgt 50.000 Euro und es wird in Aktien zerlegt. Die Haftung der Aktiengesellschaft beschränkt sich auf ihr Gesellschaftsvermögen. Der Vorstand übernimmt die Leitung des Unternehmens. Die Aktionäre bestellen hingegen den Aufsichtsrat. Es bestehen hohe Anforderungen für die Gründung der AG.
Limited (Ltd)
Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsunternehmen ist die englische Limited finanziell sehr günstig. Das Mindestkapital macht nur einen Pfund aus, was jedoch die Kreditwürdigkeit nachteilig beeinflusst. Eine viel kürzere Gründungsdauer sowie fehlende Notarkosten werden als Vorteile angesehen. Ein großer Nachteil: die obligatorische Registrierung und Vertretung der Limited in Großbritannien.
Entscheidungsaspekte beachten
Möchten Sie nach oder neben dem Studium ein Unternehmer werden? Leicht gesagt, aber gar nicht so leicht getan! Neben einem gut ausgearbeiteten Businessplan, kann die Entscheidung über die beste Rechtsform des geplanten Startups recht schwer sein. Denn dahinter stehen ernste Überlegungen nicht nur über die Gründungsformalitäten, sondern auch über die Zukunftsperspektiven der Geschäftsidee. Aus diesem Grund lohnt es sich, eigene Prioritäten schon am Anfang der Unternehmung zu ermitteln und konsequent zu setzen. Die folgenden neun Fragen bieten Ihnen eine wertvolle Hilfe für die Analyse Ihrer Wunschvorstellungen und erfüllbarer Möglichkeiten:
• Soll ich mein Startup alleine oder mit anderen Personen initiieren?
• Soll ich mein eigener Chef sein oder gemeinsam mitentscheiden?
• Wieviel Eigenkapital kann und will ich für das Startup aufbringen?
• Will ich meine persönliche Haftung beschränken oder akzeptieren?
• Ist mir das Verhältnis von Haftung und Kreditwürdigkeit bewusst?
• Bin ich bereit zum Gesellschaftsvertrag und den hohen Anforderungen?
• Will ich möglichst schnell beginnen oder kann ich länger warten?
• Wie soll die Buchführung nach der Gründung von Startup erfolgen?
• Will ich mein Startup gern ins Handelsregister eintragen lassen?
Nur die Hälfte aller Ehen hält
Wenn sich schon 50% aller Menschen, die sich ewige Liebe schwören und bis dass der Tod uns scheidet“ geloben, sich eines Tages eines Besseren besinnen und getrennte Wege gehen, so ist die Quote bei den Geschäftspartnern vermutlich noch viel höher, denn hier geht’s seltener um Liebe, als um Geld. Ist einmal der Wurm drin, sollte es klare Regeln geben, wie ein Ausstieg oder eine Trennung möglich wird, ohne dass das Unternehmen aufgelöst werden muss. Bei Kapitalgesellschaften bedeutet dies, eben nicht mit identischen Anteilen zu operieren, die im Streitfall zum Patt und somit zur Lähmung des Unternehmens führen, sondern mit klaren Mehrheitsverhältnissen. Besser von vorne herein 51:49 als 50:50.
Die Wahl der Rechtsform hängt vom Geschäftsmodell, Kapitalbedarf, Haftungsrisiken und anderen Faktoren ab. Eine „beste“ Rechtsform für alle gibt es nicht. Wir von PeCon Invest beraten Sie gerne zu den Themen Absicherung und Vorsorge.